| Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Kunde die folgenden speziellen Geschäftsbedingungen der Langen & Gordine Grafikhaus GmbH & Co. KG (Kerpen-Ticket):
Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Kerpen-Ticket vermittelt lediglich den Kartenkauf zwischen diesem und dem Kunden. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten.
Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten. Sie werden jedoch dann von Kerpen-Ticket zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. In diesem Fall erstattet Kerpen-Ticket dem Käufer den Kartenpreis. Gebühren werden nicht erstattet.
Im angegebenen Verkaufspreis sind die Vorverkaufsgebühren enthalten. Bei Versand der Eintrittskarten werden zusätzlich Versandkosten verlangt. Diese werde im Bestellformular angezeigt.
Der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt Folgendes: Der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften Kerpen-Ticket bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von Kerpen-Ticket bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Kerpen-Ticket haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen und Übertragungen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, dass diese Bildaufnahmen zeitlich unbefristet in jedem Medium veröffentlicht werden können.
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf einen evtl. auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Kerpen-Ticket ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die Kerpen-Ticket mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter. |